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Klaus Milke / Christoph Bals

Grüne Rente soll gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit stützen
Erfolgreiche Etablierung einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Kapitalanlagen in der Privaten Altersvorsorge

Die Diskussion um die Einführung einer staatlich geförderten Privaten Altersvorsorge war in den vergangenen Monaten sehr kontrovers – inzwischen ist sie nach dem Passieren des Bundesrates ein Faktum und wird am 1.1.2002 in Kraft treten.
Wenn schon, denn schon – sagten sich einige. Wenn es dieses neue Instrument schon geben soll, dann soll auch ein Hebel angesetzt werden, der die neuen Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeit verbindet.

Einführung einer Berichtspflicht
Gerade noch rechtzeitig konnte nun in Deutschland ein Politikbereich in den Nachhaltigkeitsdiskurs einbezogen werden, der aus vielerlei Aspekten heraus überaus breitenwirksam ist und darüber hinaus einen hohen Symbolwert hat. Es geht um einen deutlichen Impuls für nachhaltiges Investment über die Rente.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Rentenreform war schon im Gange, als sich ein Netz von Politikern, Akteuren aus der Zivilgesellschaft und Anbietern von ethisch-ökologischen Geldanlagen daran machte, die Notwendigkeit einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht in Deutschland einzufordern. Im Bundestags-Beschluss zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapital-gedeckten Altersvorsorgevermögens1 heisst es nun aufgrund des energischen Einsatzes dieser Weitsichtigen: „der Anbieter muss auch darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.“2

Damit soll gewährleistet werden, dass der Einzelne zumindest die Chance hat, sein Geld in Fonds zu geben, die nicht schon morgen im Sinne des Shareholder-Values seinen eigenen Job wegrationalisieren oder die Umwelt zerstören.

Hintergründe und Motive
Eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland muß ein Jahr vor Rio+10 den Finanzmarktbereich unbedingt mit einbeziehen oder aber es wird zu weiteren großen Widersprüchen, Konflikten und Fehlentwicklungen kommen.

Die allmählich in Gang gekommene Nachhaltigkeitsdebatte in Deutschland sollte also möglichst alle Bereiche, vor allem auch die der sogenannten „harten Themen“ des gesellschaftlichen Lebens, erreichen und durchdringen. Nur dann kann man die Gesamtpolitik in eine zukunftsfähige Richtung führen.

Die Debatte um die Rentenreform war wie gesagt überaus kontrovers. Vor allem die Einführung einer staatlich geförderten Privaten Altersvorsorge erhitzte die Gemüter. Die absolute Orientierung am Shareholder-Value hält somit nun auch bei der Rente Einzug, wurde vielerorts befürchtet. Wenn es also eine neue Säule der Privaten Altersvorsorge geben sollte, dann wäre es ein unverzeihliches Versäumnis, nicht alles dafür getan zu haben, diese die Kapitalmärkte neu stimulierende Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu drängen.

Insgesamt hat ja unter dem Stichwort Globalisierung ohnehin die Suche nach neuen Steuerungsmechanismen begonnen, wie die Finanzströme von Pensionsfonds, Lebensversicherungen u.ä. tendenziell für und nicht gegen Zukuftsfähigkeit wirken können.

Besonders gefragt sind Wege der Rahmensteuerung, die den Marktmechanismus nicht beeinträchtigen, aber ihm Richtung geben; Wege, die den gesellschaftlichen Zielen dienen und zugleich die private Initiative und Autonomie fördern.

Wenn im Kontext der Globalisierung auch einige alte Steuerungsinstrumente an Gewicht verlieren, so entstehen doch auch neue Chancen der Gestaltung von Globalisierung.

Pensionsfonds, deren Kunden einen Zeithorizont von 20-50 Jahren haben, müssen auch aus Rendite- und Sicherheitsaspekten keineswegs als Agenten der Kurzfristigkeit auftreten. Umwelt- und sozialverträgliches Handeln der Unternehmen muss nicht nur durch gesetzliche Auflagen, sondern kann auch durch geeignete Rahmenbedingungen des Kapitalmarktes wichtige Impulse erhalten. Warum nicht das Know How der Unternehmensresearcher zusätzlich als Instrument zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen nutzen? Warum sollen neben dem Shareholder nicht auch andere Betroffene (Stakeholder) von Investitionen profitieren?

Nachhaltigkeit und Kapitalanlagen
Und bemerkenswerterweise gibt es hier seit geraumer Zeit ein sich verstärkendes Interesse an ethisch-ökologisch ausgerichteten Produkten.
Die Nischendiskussion um ethisches Investment erweitert sich mittlerweile zu einem in die Breite gehenden Diskurs, der immer mehr traditionelle Anleger und Fondsmanager erreicht.

Eine neue Qualität hat die Debatte insbesondere dadurch gewonnen, dass die Erkenntnis sich durchsetzt, dass nachhaltiges Investment keine schlechtere Performance aufweist als traditionelles. Als Stichwort für die neue Entwicklung sei hier nur der Dow Jones Sustainability Index genannt. Weniger bekannte Fonds mit schärferen Kriterien weisen in dieselbe positive Richtung.

In neuerer Zeit hat nun eine starke Suchbewegung begonnen, um die Vermutung zu stützen, dass dieser Zusammenhang neben ökologischen auch für soziale Kriterien gezeigt werden kann, – dass diese zumindest aber nicht zu einer schlechteren Performance führen müssen. Dafür spricht etwa die Entwicklung des Domini 400 Social Index, der neben ökologischen auch soziale und politische Kriterien berücksichtigt. Er schnitt in der Regel besser ab, als Standard & Poors 500. Auch der Natur Aktien Index (NAI), der auch soziale Kriterien stark gewichtet, hat eine gute Performance. Allerdings stehen bei den Kriterien meist einige Schwerpunktthemen wie Kinderarbeit oder Menschenrechte im Zentrum. Für viele andere sozialen Themen scheint bislang die Rückkopplung der externen sozialen Kosten durch die öffentliche Meinung hin zu den verursachenden Unternehmen weniger stark ausgeprägt als im Umweltbereich. Insgesamt aber fehlt es noch an systematischen Untersuchungen zwischen sozialer und ökonomischer Performance.

Zunächst sollte es – so waren sich die Initiatoren der Berichtspflicht einig – keine besonderen finanziellen Anreize für Anlagen in ethisch-ökologische Produkte geben – selbst wenn ein Finanzdienstleistungsprodukt in hohem Maße Nachhaltigkeitskriterien entspricht.

Vieles spricht dafür, dass ein solcher Anreiz nicht notwendig ist, da zukunftsfähige Unternehmen eben durchaus keine schlechtere Rendite abwerfen müssen. Dies hat das Jahr 2000 in besonderer Weise gezeigt.

Erfahrungen aus Großbritannien
Mit einer Berichtspflicht, wie sie nun in Deutschland eingeführt ist, macht man bereits seit Anfang Juli 2000 in Großbritannien Erfahrungen. Dort wurde allein schon durch deren Ankündigung eine neue Dynamik hin zu nachhaltigeren Kapitalanlagen ausgelöst.

Am 3. Juli 2000 ist dort eine im letzten Jahr beschlossene Erweiterung des 1995 verabschiedeten Pensions Aktes in Kraft getreten. Seitdem müssen alle occupational pension funds – die municipal pension funds werden bald folgen – jährlich veröffentlichen:

  1. das Ausmaß, in dem (bzw. ob überhaupt) soziale, ökologische oder andere ethische Überlegungen bei der Auswahl, Retention und Realisation von Investitionen einfließen,

  2. die Unternehmenspolitik, die die Ausübung von Rechten (einschließlich Stimmrechten) in Bezug auf Investitionen regelt.
    Die Fonds sind nicht verpflichtet, soziale, ökologische und ethische Kriterien anzuwenden. Aber sie sind verpflichtet, diese Nichtberücksichtigung in ihrem Statement der Investment-Prinzipien auch klar zu benennen.

Allein dieser sanfte Druck hat in großem Umfang folgende Fragestellung in Großbritannien zum Thema gemacht: Welche Möglichkeiten der Geldanlage gibt es, die ohne Abstriche an Rendite und Sicherheit ethische Belange berücksichtigen können?
Vieles spricht dafür, dass dies insgesamt besonders innovative Unternehmen sind. Es gibt inzwischen sogar erste Ansätze, Staatsanleihen je nach der Zukunftsfähigkeit der jeweiligen nationalen Rahmensetzung zu bewerten. Schon jetzt lässt sich absehen, dass nun endlich der Zusammenhang zwischen ökologischen, sozialen und generellen Kriterien der Zukunftsfähigkeit sowie ökonomischer Performance systematisch erforscht und getestet wird.

Kontext der Entwicklungen
Die Private Altersversorgung wird in Zukunft eine größere Rolle spielen als bisher. Der Gesetzgeber sollte sie weiterhin gestaltend begleiten. Wie jetzt durch die Berichtspflicht.

Erfreulich ist, dass nunmehr ohne zusätzliche Kosten die privaten Finanzströme zunehmend auch zukunftsfähige Investitionen fördern können. Da „nachhaltige“ Unternehmen in der Regel auch besonders innovativ sind bzw. in innovativen Bereichen tätig sind, besteht die Möglichkeit, das Ziel der Innovationsförderung auf indirektem Weg zu erreichen.

Wenn der Staat verstärkt auf die Eigenverantwortung der BürgerInnen und KonsumentInnen setzt, dann sollte er auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihrer Konsumentensouveränität gerecht werden können. Anlegerschutz erfordert nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Transparenz, ob und – wenn ja – inwieweit die Finanzintermediäre bei ihren Kapitalanlagen gegen die Interessen der Kunden verstoßen. Viele Anleger sind sich bewusst, mit ihrer Investitionsentscheidung die jeweils spezifische Unternehmenspolitik mitzutragen.

Sie möchten durchaus ökologische, soziale und ethische Kriterien berücksichtigen, können dies aber mangels Information nicht. Bisher kam es zu Marktversagen, da seitens der Anbieter wegen Kosten und Interessenskonflikten kein Interesse besteht, Transparenz zu schaffen.

Die Berichtspflicht ergänzt hervorragend die von der OECD kürzlich in Kraft gesetzten Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese fordern ausgehend vom Ziel der nachhaltigen Entwicklung die weitgehende Offenlegung von Informationen.

Die Vorteile einer reinen Berichtspflicht
Aus der Sicht der Industrie ist die Freiwilligkeit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei bestehender Berichtspflicht ein Pluspunkt. Für die BürgerInnen bedeutet dieses Vorgehen keinen Nachteil und keine Belastung. Sie können ohne Einschränkung, aber mit mehr Transparenz bezüglich eines für sie zunehmend wichtigen Kriteriums den für sie günstigsten Weg zur Privaten Altersvorsorge wählen. Der Weg ist weitgehend wettbewerbsneutral, da keine Anlagebeschränkung vorgenommen wird. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auf Unternehmensseite kann evolutorisch und damit kostenoptimal erfolgen.

Es ist ein stetiger Wandel in Richtung Nachhaltigkeit zu erwarten. Denn die meisten der Fonds usw. werden wohl vor allem nach der Best-In-Class-Analyse-Methode vorgehen (d.h. sie wählen in den sie aus finanztechnischer Sicht ohnehin interessierenden Sektoren die ökologischen, sozialen und ethischen Spitzen- und Vorreiter aus.) Da Vorreiter ein relativer Begriff ist, wird ein Innovationswettbewerb zwischen Unternehmen initiiert, zu dieser Gruppe zu gehören. Auch für die Fonds- bzw. Versicherungsanbieter bestehen neue Profilierungschancen. Es werden somit Anreize für den gewünschten nationalen und internationalen Strukturwandel in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit gesetzt.
Dem stehen kaum Nachteile gegenüber. Die angesichts der früheren Zurückhaltung vieler etablierter Finanzdienstleister manchmal vermutete Wettbewerbsverzerrung ist nicht zu erwarten, da angesichts der Marktchancen bis Jahresende 2001 fast alle Gesellschaften entsprechende Produkte anbieten werden. Deshalb sind keine größeren Widerstände seitens der Finanzindustrie zu erwarten. Für jedes Unternehmen, das opponieren würde, bestünde die Gefahr eines erheblichen Imageschadens. Dieses Unternehmen würde ja zu erkennen geben, dass es Schwierigkeiten sieht, allgemein anerkannte soziale und ökologische Zielsetzungen bei ihren Investments zu akzeptieren. Da alle Finanzdienstleister von den anstehenden Reformen der Altersvorsorge stark profitieren werden, wird es den Betroffenen leicht fallen, im Zuge dieser Reform einen eventuellen kleinen Nachteil zu verkraften.

Begriffe und Standards
Sicherlich ist in einem weiteren Schritt ein Prozess der Begriffsklärung und Standardisierung der Berichtspflicht erforderlich.

Doch sobald es eine Berichtspflicht über Nachhaltigkeit geben wird, werden Rating-Firmen und Verbraucherverbände über Vergleiche für mehr Transparenz sorgen. Fonds, die unter dem Label Nachhaltigkeit in Unternehmen investieren, die an Umweltfrevel und sozialen Missständen beteiligt sind, werden schnell in die öffentliche Kritik geraten und beim Rating entsprechend schlecht wegkommen. Ein Unternehmen, das berichtet, es tue gar nichts im Bereich Nachhaltigkeit wird von den Verbraucherinnen und von den Fondsmanagern zukünftig tendenziell eher gemieden. Es setzt ein spannender Such- und Positionierungsprozess ein, der somit andere Ziele hat, als nur die höchste Rendite für den Shareholder.

Die Stiftung Zukunftsfähigkeit, die die Nachhaltigkeitsberichtspflicht in Anlehnung an das bereits existierende britische Beispiel für die Private Altersvorsorge vorgeschlagen hatte, wird zusammen mit dem Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen und Verbraucherverbänden einen eigenen Klärungsprozess starten.

Laut einer Umfrage halten 86,8 Prozent der Bundesbürger es für wichtig oder sehr wichtig, wenn die Altersvorsorgeunternehmen bekannt geben müssen, was sie aus Umweltsicht mit den eingezahlten Geldern machen (repräsentative Meinungsumfrage von EMNID im Auftrag des Bundesumweltministeriums vom Dezember 2000).

Es gilt unter Berücksichtigung des Stands der Forschung und der Erfahrungen der Unternehmen auch im Ausland die bislang zum Teil noch unklare Begrifflichkeit zu schärfen: was sind „ethische“, „soziale“, „ökologische“ Kriterien der Zukunftsfähigkeit?

Hierbei kann auf vielfältige aktuelle internationale Entwicklungen (etwa die Global Reporting Initiative, SA 8000, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen usw.) zurückgegriffen werden.

Eine Täuschung wird sich für die Anbieter kaum lohnen, da Rating-Firmen, Verbraucherverbände und die Stiftung Warentest die Berichte auswerten und raten werden.

Missbrauch und Falschinformation wird sich nicht verheimlichen lassen. Genau dies ist ja auch der Sinn dieser Transparenzvorschrift.
Dazu kommt: Bei aufgedeckten Fehlinformationen hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit zu kündigen und zu einem anderen Anbieter, der ihm glaubwürdiger erscheint, zu wechseln.

Was die Füllung der Begriffe angeht: Der Markt, der Wettbewerb zwischen den Anbietern und die sensibilisierte Öffentlichkeit werden bei Anwendung der Berichtspflicht zu einer größeren Klarheit der Begriffe „ethisch“, „ökologisch“ und „sozial“ führen. Dies erscheint sehr viel sinnvoller, als wenn der Gesetzgeber die Definitionen in diesem Stadium vorgibt.

Wettbewerb und Vergleichbarkeit erfordern sicherlich standardisierte Kriterien, anhand derer verglichen wird. An dem vor uns liegenden Klärungsprozess sollten neben Regierung und Parlament, auch betroffene Unternehmen, Institute, Verbraucherverbände und relevante NGOs beteiligt werden. Die gewünschten klareren Kriterien sollten dann in etwa zwei bis drei Jahren standardisiert sein – am besten auch auf europäischer Ebene.

Perspektiven
Mit der Nachhaltigkeitsberichtspflicht wird erreicht, dass KonsumentInnen souveräner ihre Zukunftsentscheidungen fällen können. Nun, nachdem der Gesetzgeber gehandelt hat, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, die Anbieter von Verträgen für die Private Altersvorsorge schon jetzt nachhaltig auf Nachhaltigkeit zu befragen und sich die Prospekte genauestens anzusehen. Gleichzeitig kann dies ein wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaften in Deutschland sein. Niemand will seine Rente auf der Basis von Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzung oder Umweltzerstörung erwirtschaftet wissen. Auch auf der Schiene des Investments und der Altersvorsorge kann die Nachhaltigkeitsidee von Rio somit in neuem Umfang berücksichtigt werden.

Anmerkungen
1 Altersvermögensgesetz AvmG – Drucksache 14/5146 vom 26.1.2001
2 Artikel 6a (Zertifizierungsgesetz) § 1 Ziffer 9

Im "Jahrbuch Ökologie 2002" Hrsg. Günter Altner, Barabara Mettler-von Meibom, Udo E. Simonis und Ernst U. von Weizsäcker(Verlag C.H. Beck) wird der Basisartikel unter dem Titel "Persönliche Zukunftsvorsorge und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit" erscheinen.

 

Email: Klaus Milkei
Klaus Milke (geb. 1950) Gründungsstifter und Vorstandsvorsitzender der 1997 ins Leben gerufenen „Stiftung Zukunftsfähigkeit“ und gleichzeitig Vorstandsmitglied bei „Germanwatch“

Email: Christoph Bals
Christoph Bals (geb. 1960), ebenfalls im Vorstand der Stiftung und Leiter der Klima- und Rio-Konkret-Abteilung bei „Germanwatch“
Kontakt: Stiftung Zukunftsfähigkeit, Kaiserstraße 201, 53113 Bonn, Tel: 0228-60492-33 / Fax -19, mail: info@stiftungzukunft.de

WEITERFÜHRENDE LINKS:
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