Burghard Flieger: Partizipative Umweltunternehmen: Vorreiter moderner genossenschaftlicher Grundsätze?!
Eine internationale Studie, herausgegeben vom netz für Selbstverwaltung und Selbstorganisation mit Sitz in Frankfurt, anhand von 50 Einzelfallstudien aus den Branchen Energie, Ernährung, Verkehr und Bauen die engen Zusammenhänge von Ökologie und Partizipation fundiert und anschaulich heraus. Die Fallbeispiele können im Bereich Ökologie und Partizipation als Pionierbetriebe eingestuft werden. Ihr Spektrum reicht vom ökologischen Baumarkt über Erzeuger-Verbraucher-Genossenschaften und Recyclingunternehmen bis hin zur Fahrradmanufaktur.
Bei den befragten Umweltunternehmen
geht der Grad der Partizipation weit über das hinaus, was bei
herkömmlichen Unternehmen praktiziert wird. Auf diese Weise wird
die Motivation der Mitarbeiter und damit ihr engagierter
Arbeitseinsatz erhöht. Das wiederum verbessert die Chance dieser
Unternehmen, an den Innovationsraten der Ökobranchen
teilzuhaben. Erreichbar wird diese durch die ausgeprägte
Bereitschaft zu sozialen Innovationen, zu denen die verschiedenen
Partizipationsangebote gehören. Damit weisen sie als neue
Kooperativen und genossenschaftsähnliche Unternehmen
entscheidende Parallelen zu traditionellen Genossenschaften auf.
Die Betrachtung der Genossenschaftsgeschichte und gegenwart
verdeutlicht die intensiven Bemühungen ihrer Mitglieder um eine
ähnlich organisierte Betriebs- und Unternehmensordnung.
Eine Genossenschaft ist eine selbständige Vereinigung von
Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um
ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem
Unternehmen zu verwirklichen, das ihnen allen gemeinsam gehört
und demokratisch geleitet wird."1 Diese aktuelle Definition
einer Genossenschaft verabschiedete der Internationale
Genossenschaftsbund anläßlich seines Kongresses in Manchester.
Sie wird durch sieben genossenschaftliche Grundsätze ergänzt,
die sich teilweise mit der Definition überschneiden:
1. Freiwillige und offene Mitgliedschaft;
2. Demokratische Entscheidungsfindung durch die Mitglieder;
3. Wirtschaftliche Mitwirkung der Mitglieder;
4. Autonomie und Unabhängigkeit;
5. Ausbildung, Fortbildung und Infommation;
6. Kooperation mit anderen Genossenschaften;
7. Vorsorge für die Gemeinschaft der Genossenschaft.
Diese Definition als auch die
Grundsätze sollen den Genossenschaften als Richtlinien an der
Schwelle zum 21. Jahrhundert dienen. Sie werden ausdrücklich als
kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet, der keinesfalls die
perfekte" Genossenschaft beschreiben soll. Trotzdem
sind sie keinesfalls unumstritten. Was für die
Selbsthilfeökonomien in Ländern der sogenannten Dritten Welt
gilt, muß nicht automatisch für die managementgeführten
Genossenschaften in den Industrieländern gelten und umgekehrt.
Ein Operationalisierungs- und Bewertungsversuch jedes dieser
Prinzipien dürfte je nach Land, Werten, Genossenschaftsart und
Position des Bewertenden sehr unterschiedlich ausfallen.
Werden sie durchschnittlich streng ausgelegt, können trotzdem
etwa einem Drittel der befragten Unternehmen nicht als
Genossenschaft bezeichnet werden, zumal auch sie selbst sich
nicht als solche verstehen. Werden dagegen die ausführlich
erläuterten Werte Partizipation, Ökologie und Kooperation sowie
ihre Umgangsweise mit Information und Qualifizierung in den
Vordergrund gestellt, kann zumindest von
genossenschaftsähnlichen Ansätzen gesprochen werden. Denn auch
bei vielen der befragten Unternehmen, die sich nicht als
Genossenschaften verstehen, lassen sich in einzelnen Bereichen
analoge Elemente herausarbeiten. Eine solche Vorgehensweise liegt
nahe. Denn das Anliegen dieser Grundsätze besteht vorrangig
darin, einen gemeinsamen Rahmen bereitzustellen, um
gegenseitiges Verständnis, gemeinsame Aktivitäten und
Horizonterweiterung für jegliche genossenschaftliche
Unternehmung"2 zu fördern.
In besonderem Maße existieren analoge Elemente bezogen auf die
innerbetriebliche Partizipation, wenn unter demokratischer
Entscheidungsfindung nicht einfach formale
Entscheidungsbeteiligung nach dem Prinzip ein Mensch, eine
Stimme" verstanden wird, sondern die intensive Einbindung
der Beschäftigten und der Mitglieder in das betriebliche
Alltagsgeschehen. Dies kann ein breites Spektrum an
Möglichkeiten umfassen von der Information, der Delegation von
Verantwortung, dem Anhören von Meinungen, der
Entscheidungseinbindung bei wichtigen Investitionsfragen, der
gleichberechtigten Beteiligung an der unternehmerischen
Geschäftsführung bis hin zu demokratischen
Mehrheitsbeschlüssen bei Grundsatzfragen oder wöchentlichen
Beschlußfassungen nach dem Konsensprinzip.
Das Spektrum dieser Differenzierung ließe sich noch erheblich
verbreitem, aber schon so wird die Breite des
Partizipationsbegriff deutlich. Damit umschriebene
Beteiligungsformen müssen nicht immer genossenschaftlichen
Demokratieansprüchen entsprechen. Sie können aber auch
Einflußmöglichkeiten umfassen, die in vielen traditionell
geführten Genossenschaften vernachlässigt werden und über die
dortige Praxis Hinausweisen.3
Mehr noch als im Bereich der Partizipation läßt sich der
Bereich Kooperation als sechsten Grundsatz mit seiner teilweise
innovativen Umsetzung für die Aktualisierung
genossenschaftlicher Prinzipien zukunftsweisend nutzen. Bei der
Auswertung wurden vor allem die Formen der Kooperation
dargestellt, die die Produktqualität Ökologie sichern helfen.
Diese Art der Kooperation läßt sich mit dem Anspruch der
Ehrlichkeit verknüpfen, der bei der Diskussion der Prinzipien
wiederholt betont wurde und dem sich schon die Rochdale- Pioniere
besonders verpflichtet fühlten. Zumindest für die westlichen
Industrieländern ist darin die Chance für eine Modernisierung
des Anspruchs der Ehrlichkeit enthalten, die gleichzeitig hohe
Kontinuität und innovative Erweiterung umfaßt.
Seinen Stellenwert in diesem Zusammenhang bekommt das sechste vor
allem mit dem siebten Prinzip Vorsorge für die
Gemeinschaft". Mit dieser Erweiterung ist erstmals, wenn
auch behutsam, die Verantwortung von Genossenschaften angedeutet,
sich dauerhaft für den Umweltschutz in ihren Gemeinden
einzusetzen.4 Damit wird ein Teilaspekt des Traumes angesprochen,
wie die Genossenschaftsbewegung aussehen könnte, wenn sie
das Interesse und das Engagement der Jugend für sich
gewänne."5 Letztlich bleibt die Vitalität der Bewegung nur
erhalten, wenn auch die Jugend zu Wort kommt, der Dialog mit ihr
gesucht wird.6 Genossenschaften gehen dann über den reinen
Versorgungsaspekt, indem sie zusätzlich neue effiziente
und ethische Modelle beisteuern."
Vor diesem Hintergrund sind die partizipativen Umweltunternehmen
eine Chance auf Fortsetzung und Aktualisierung der
genossenschaftlichen Bewegungen und ihrer Leistungen, wenn ihre
Ideen und Anregungen ausreichend im Genossenschaftssektor
diskutiert und zumindest teilweise integriert werden. Von ihren
Grundvoraussetzungen ist in den westlichen Industrieländern eine
verstärkte Gründung solcher Unternehmen in der sich
abzeichnenden technologischen Entwicklung angelegt. Um Realität
zu werden, bedarf es für ihre Entstehung jedoch neben
subjektiver auch struktureller Momente.
Das bedeutet unter anderem, daß die genossenschaftliche
Organisationsform als klar erkennbares Orientierungs- und
Identifikationsmuster auch in Deutschland und Österreich nutzbar
sein müßte. Dort wird im Unterschied zu anderen Ländern bei
Neugründungen vergleichsweise selten auf die Rechtsform der
eingetragenen Genossenschaft zurückgegriffen. Auch wird in der
Außendarstellung und im Marketing der Begriff Genossenschaft
nicht als etwas Positives angesehen und damit als erstrebenswert.
Im Unterschied zu Großbritannien und Italien hat sich im
deutschsprachigem Raum der Begriff Genossenschaft nicht als
Qualitätsmerkmal entwickelt, mit dem gegenüber Kunden und
Auftraggebern offensiv umgegangen werden kann.
Hintergrund dafür ist: Die genossenschaftliche Rechtsform stellt
in Österreich und Deutschland mehr als in allen anderen Ländern
eine behütete Form dar. Nur wer Mitglied in einem
genossenschaftlichen Prüfungsverband wird und die Hürde der
Gründungsprüfung übersprungen hat, bekommt die
registergerichtliche Eintragung als e.G., als eingetragene
Genossenschaft. Dies beinhaltet die grundsätzlich erforderliche
Voraussetzung für das Nutzen dieser Rechtsform in beiden
Ländern. Erst wenn ein staatlich anerkannter
genossenschaftlicher Revisionsverband einem gründungswilligem
Zusammenschluß von Personen nach einer Prüfung bescheinigt,
daß eine Gefährdung der Belange der Mitglieder und Gläubiger
nicht zu erwarten ist, erfolgt diese Eintragung.
Damit stellt die Gründungsprüfung für kleine, insbesondere
produktivgenossenschaftliche Neugründungen, eine hohe Barriere
dar. Sie ist für neue Genossenschaften, die sich in der
Aufbauphase fast immer in einer Überforderungssituation
befinden, ausgesprochen zeitaufwendig und kostenintensiv.
Aufwendungen von fünf bis zehntausend DM allein schon an
Prüfungskosten für Neugründungen sind keine Seltenheit. In
mehreren Fällen wurde von Verbänden sogar eine Vorauszahlung
solcher Beträge gefordert, bevor sie überhaupt bereit waren,
tätig zu werden. Hinzu kommt, daß der Zeitraum zwischen der
Gründungsversammlung und der Eintragung ins
Genossenschaftsregister selten unter einem halben Jahr liegt, in
vielen Fällen aber durch die umständlichen
Bearbeitungsverfahren der Verbände sich schnell auf ein Jahr und
länger belaufen können.
Durch die Struktur des Genossenschaftswesens in Deutschland wird
ein als Prüfungsfalle" zu bezeichnender Regelkreis in
Gang gesetzt: Die Bestimmungen für die gesetzliche geregelte
Prüfung begründen potentielle Haftungsansprüche von Dritten
gegenüber den Verbänden, wenn die Prüfung bei potentiellen
Risiken diese nicht kritisch beleuchtet und im Prüfungsbericht
darauf verweist bzw. bei einem entsprechenden Verdacht das Testat
für die Anerkennung verweigert. Auch wenn real
Haftungsansprüche gegenüber den Genossenschaftsprüfern bei
Fehlern bisher nicht bekannt wurden, bestärkt dies die
Genossenschaftsprüfer in ihrem Verhalten, Neugründungen mit
hohen Hürden vor Erteilung des Unbedenklichkeitstestats zu
konfrontieren. Die Prüfungsverbände pflegen auf diese Weise das
Image des hochsolventen Genossenschaftswesens. Dies und die mehr
oder weniger strengen Prüfungen haben abschreckende Wirkungen
auf Gründungswillige.
Hinzu kommt, daß viele Gründungen gerade im Umweltbereich die
Prüfer mit neuen Unternehmensideen konfrontieren, die diese
nicht beurteilen können. Weder die Branche noch die eigentliche
Geschäftsidee liegt in ihrem Kenntnisbereich, sobald sie auf
innovativen Überlegungen beruhen. Wie soll ein bisher nur in
traditionellen Branchen aktiver Prüfer, die Zukunftschancen
einer Photovoltaikfabrik, einer Holzhandelsgenossenschaft mit
Holz aus naturnaher Waldbewirtschaftung oder eines ökologischen
Garten- und Landschaftsbetriebes beurteilen? Dies sind nur drei
Geschäftsfelder von Unternehmen, bei deren Gründung
Schwierigkeiten mit Prüfungsverbänden auftraten.
Daß bei solchen Gründungen Risiken vorliegen, läßt sich schon
ohne Einblick in die Unterlagen voraussagen. Sie aber angemessen
zu beurteilen, überfordert jeden Prüfer. Die Folge: Sie bleiben
auf der sicheren Seite und lehnen das Ausstellen eines
Unbedenklichkeitstestats ab. In vielen Fällen erfolgt dies nicht
direkt, sondern durch Verzögern der Entscheidung, Äußern von
Bedenken, Anfordern weiterer Unterlagen etc. Oftmals muß deshalb
ein Negativtestat gar nicht erst erstellt werden, weil
Gründungswillige nach einem gewissen Zeitraum den
Gründungsversuch einer eingetragenen Genossenschaft entnervt
abbrechen und auf eine andere Rechtsform ausweichen. Daß die
Werte der neuen genossenschaftlichen Ansätzen denen der
etablierten Genossenschaften und ihrer Vertreter diametral
entgegenstehenden, ist nur eine weitere Erklärung für die
fehlenden intensiveren Verknüpfungen zwischen etablierten
Genossenschaften und partizipativen Umweltunternehmen sowie des
fehlenden Identifikationsgehalts des Genossenschaftsbegriffs für
neue Genossenschaften in Deutschland.
Die Chance, die Genossenschaftsbewegung für neue Ideen und
soziale Bewegungen zu öffnen, bleibt auf diese Weise vor allem
im deutschsprachigem europäischen Raum verbaut. Durch eine
entsprechende rechtliche Veränderungen der Rahmenbedingungen,
könnten dafür jedoch die notwendige Voraussetzungen geschaffen
werden. Nur dann kann gelingen, was MacPherson in seinen
Ausführungen über die genossenschaftlichen Grundsätze für das
21 Jahrhundert betont: In ganz offensichtlicher aber auch
bedeutungsvoller Weise liegt die Zukunft der Genossenschaften in
der Jugend. Die reiche und vielseitige Tradition der Bewegung,
die Subtilität und das Kraft der Genossenschaftsphilosophie
müssen von jeder Generation neu bewertet und aktualisiert
werden. Je früher junge Leute an die Genossenschaften
herangeführt werden und je eher sie beginnen, sich selbst
Gedanken zu machen, wie die Bewegung an zeitgemäße
Erfordernisse angepaßt werden kann, desto besser ist das für
alle. Der Generationen übergreifende Dialog zwischen
Genossenschaftlern ist eine Grundbedingung für bleibenden
Erfolg."7
netz (Hg.): Ökologie und Partizipation. Zwei Gesichter zukunftsfähigen Wirtschaftens, Bonn 1997 DM 20, - . Weitere Informationen und Bestellung der Studie, netz für Selbstverwaltung und Selbstorganisation, Frau Karin Schröder, Schafergasse 46, 60313 Frankfurt, Tel.: 069/288716 oder Dr. Burghard Flieger, Erwinstraße 29, 79102 Freiburg, Tel.: 0761/709023, Fax: 0761/709084. htttp://www.aries.de/netz
Anmerkungen:
1 MacPherson, I.: Genossenschaftliche Grundsätze für das 21. Jahrhundert, Hrsg. vom Internationalen Genossenschaftsbund, Genf 1995, S. 3.
2 Ebenda: S. 10.
3 Flieger, B.: Produktionsgenossenschaft als fortschrittsfähige Organisation. Theorie, Fallstudie, Handlungshilfen, Marburg 1996, insbesondere S. 69ff.
4 MacPherson, I.: a.a.O., S. 38.
5 Ebenda: S. 57.
6 Ebenda: S. 65; das folgende Zitat stammt von S. 57.
7 MacPherson, I.: a.a.O., S. 82.
Kontakt Burghard Flieger: genossenschaft@t-online.de