[zurück]

 

Burghard Flieger: Partizipative Umweltunternehmen: Vorreiter moderner genossenschaftlicher Grundsätze?!

 

Eine internationale Studie, herausgegeben vom netz für Selbstverwaltung und Selbstorganisation mit Sitz in Frankfurt, anhand von 50 Einzelfallstudien aus den Branchen Energie, Ernährung, Verkehr und Bauen die engen Zusammenhänge von Ökologie und Partizipation fundiert und anschaulich heraus. Die Fallbeispiele können im Bereich Ökologie und Partizipation als Pionierbetriebe eingestuft werden. Ihr Spektrum reicht vom ökologischen Baumarkt über Erzeuger-Verbraucher-Genossenschaften und Recyclingunternehmen bis hin zur Fahrradmanufaktur.

Bei den befragten Umweltunternehmen geht der Grad der Partizipation weit über das hinaus, was bei herkömmlichen Unternehmen praktiziert wird. Auf diese Weise wird die Motivation der Mitarbeiter und damit ihr engagierter Arbeitseinsatz erhöht. Das wiederum verbessert die Chance dieser Unternehmen, an den Innovationsraten der Ökobranchen teilzuhaben. Erreichbar wird diese durch die ausgeprägte Bereitschaft zu sozialen Innovationen, zu denen die verschiedenen Partizipationsangebote gehören. Damit weisen sie als neue Kooperativen und genossenschaftsähnliche Unternehmen entscheidende Parallelen zu traditionellen Genossenschaften auf. Die Betrachtung der Genossenschaftsgeschichte und gegenwart verdeutlicht die intensiven Bemühungen ihrer Mitglieder um eine ähnlich organisierte Betriebs- und Unternehmensordnung.
„Eine Genossenschaft ist eine selbständige Vereinigung von Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem Unternehmen zu verwirklichen, das ihnen allen gemeinsam gehört und demokratisch geleitet wird."1 Diese aktuelle Definition einer Genossenschaft verabschiedete der Internationale Genossenschaftsbund anläßlich seines Kongresses in Manchester. Sie wird durch sieben genossenschaftliche Grundsätze ergänzt, die sich teilweise mit der Definition überschneiden:

1. Freiwillige und offene Mitgliedschaft;

2. Demokratische Entscheidungsfindung durch die Mitglieder;

3. Wirtschaftliche Mitwirkung der Mitglieder;

4. Autonomie und Unabhängigkeit;

5. Ausbildung, Fortbildung und Infommation;

6. Kooperation mit anderen Genossenschaften;

7. Vorsorge für die Gemeinschaft der Genossenschaft.

Diese Definition als auch die Grundsätze sollen den Genossenschaften als Richtlinien an der Schwelle zum 21. Jahrhundert dienen. Sie werden ausdrücklich als kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet, der keinesfalls die „perfekte" Genossenschaft beschreiben soll. Trotzdem sind sie keinesfalls unumstritten. Was für die Selbsthilfeökonomien in Ländern der sogenannten Dritten Welt gilt, muß nicht automatisch für die managementgeführten Genossenschaften in den Industrieländern gelten und umgekehrt. Ein Operationalisierungs- und Bewertungsversuch jedes dieser Prinzipien dürfte je nach Land, Werten, Genossenschaftsart und Position des Bewertenden sehr unterschiedlich ausfallen.
Werden sie durchschnittlich streng ausgelegt, können trotzdem etwa einem Drittel der befragten Unternehmen nicht als Genossenschaft bezeichnet werden, zumal auch sie selbst sich nicht als solche verstehen. Werden dagegen die ausführlich erläuterten Werte Partizipation, Ökologie und Kooperation sowie ihre Umgangsweise mit Information und Qualifizierung in den Vordergrund gestellt, kann zumindest von genossenschaftsähnlichen Ansätzen gesprochen werden. Denn auch bei vielen der befragten Unternehmen, die sich nicht als Genossenschaften verstehen, lassen sich in einzelnen Bereichen analoge Elemente herausarbeiten. Eine solche Vorgehensweise liegt nahe. Denn das Anliegen dieser Grundsätze besteht vorrangig darin, einen gemeinsamen Rahmen bereitzustellen, um „gegenseitiges Verständnis, gemeinsame Aktivitäten und Horizonterweiterung für jegliche genossenschaftliche Unternehmung"2 zu fördern.
In besonderem Maße existieren analoge Elemente bezogen auf die innerbetriebliche Partizipation, wenn unter demokratischer Entscheidungsfindung nicht einfach formale Entscheidungsbeteiligung nach dem Prinzip „ein Mensch, eine Stimme" verstanden wird, sondern die intensive Einbindung der Beschäftigten und der Mitglieder in das betriebliche Alltagsgeschehen. Dies kann ein breites Spektrum an Möglichkeiten umfassen von der Information, der Delegation von Verantwortung, dem Anhören von Meinungen, der Entscheidungseinbindung bei wichtigen Investitionsfragen, der gleichberechtigten Beteiligung an der unternehmerischen Geschäftsführung bis hin zu demokratischen Mehrheitsbeschlüssen bei Grundsatzfragen oder wöchentlichen Beschlußfassungen nach dem Konsensprinzip.
Das Spektrum dieser Differenzierung ließe sich noch erheblich verbreitem, aber schon so wird die Breite des Partizipationsbegriff deutlich. Damit umschriebene Beteiligungsformen müssen nicht immer genossenschaftlichen Demokratieansprüchen entsprechen. Sie können aber auch Einflußmöglichkeiten umfassen, die in vielen traditionell geführten Genossenschaften vernachlässigt werden und über die dortige Praxis Hinausweisen.3
Mehr noch als im Bereich der Partizipation läßt sich der Bereich Kooperation als sechsten Grundsatz mit seiner teilweise innovativen Umsetzung für die Aktualisierung genossenschaftlicher Prinzipien zukunftsweisend nutzen. Bei der Auswertung wurden vor allem die Formen der Kooperation dargestellt, die die Produktqualität Ökologie sichern helfen. Diese Art der Kooperation läßt sich mit dem Anspruch der Ehrlichkeit verknüpfen, der bei der Diskussion der Prinzipien wiederholt betont wurde und dem sich schon die Rochdale- Pioniere besonders verpflichtet fühlten. Zumindest für die westlichen Industrieländern ist darin die Chance für eine Modernisierung des Anspruchs der Ehrlichkeit enthalten, die gleichzeitig hohe Kontinuität und innovative Erweiterung umfaßt.
Seinen Stellenwert in diesem Zusammenhang bekommt das sechste vor allem mit dem siebten Prinzip „Vorsorge für die Gemeinschaft". Mit dieser Erweiterung ist erstmals, wenn auch behutsam, die Verantwortung von Genossenschaften angedeutet, sich dauerhaft für den Umweltschutz in ihren Gemeinden einzusetzen.4 Damit wird ein Teilaspekt des Traumes angesprochen, „wie die Genossenschaftsbewegung aussehen könnte, wenn sie das Interesse und das Engagement der Jugend für sich gewänne."5 Letztlich bleibt die Vitalität der Bewegung nur erhalten, wenn auch die Jugend zu Wort kommt, der Dialog mit ihr gesucht wird.6 Genossenschaften gehen dann über den reinen Versorgungsaspekt, indem sie zusätzlich neue „effiziente und ethische Modelle beisteuern."
Vor diesem Hintergrund sind die partizipativen Umweltunternehmen eine Chance auf Fortsetzung und Aktualisierung der genossenschaftlichen Bewegungen und ihrer Leistungen, wenn ihre Ideen und Anregungen ausreichend im Genossenschaftssektor diskutiert und zumindest teilweise integriert werden. Von ihren Grundvoraussetzungen ist in den westlichen Industrieländern eine verstärkte Gründung solcher Unternehmen in der sich abzeichnenden technologischen Entwicklung angelegt. Um Realität zu werden, bedarf es für ihre Entstehung jedoch neben subjektiver auch struktureller Momente.
Das bedeutet unter anderem, daß die genossenschaftliche Organisationsform als klar erkennbares Orientierungs- und Identifikationsmuster auch in Deutschland und Österreich nutzbar sein müßte. Dort wird im Unterschied zu anderen Ländern bei Neugründungen vergleichsweise selten auf die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zurückgegriffen. Auch wird in der Außendarstellung und im Marketing der Begriff Genossenschaft nicht als etwas Positives angesehen und damit als erstrebenswert. Im Unterschied zu Großbritannien und Italien hat sich im deutschsprachigem Raum der Begriff Genossenschaft nicht als Qualitätsmerkmal entwickelt, mit dem gegenüber Kunden und Auftraggebern offensiv umgegangen werden kann.
Hintergrund dafür ist: Die genossenschaftliche Rechtsform stellt in Österreich und Deutschland mehr als in allen anderen Ländern eine behütete Form dar. Nur wer Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband wird und die Hürde der Gründungsprüfung übersprungen hat, bekommt die registergerichtliche Eintragung als e.G., als eingetragene Genossenschaft. Dies beinhaltet die grundsätzlich erforderliche Voraussetzung für das Nutzen dieser Rechtsform in beiden Ländern. Erst wenn ein staatlich anerkannter genossenschaftlicher Revisionsverband einem gründungswilligem Zusammenschluß von Personen nach einer Prüfung bescheinigt, daß eine Gefährdung der Belange der Mitglieder und Gläubiger nicht zu erwarten ist, erfolgt diese Eintragung.
Damit stellt die Gründungsprüfung für kleine, insbesondere produktivgenossenschaftliche Neugründungen, eine hohe Barriere dar. Sie ist für neue Genossenschaften, die sich in der Aufbauphase fast immer in einer Überforderungssituation befinden, ausgesprochen zeitaufwendig und kostenintensiv. Aufwendungen von fünf bis zehntausend DM allein schon an Prüfungskosten für Neugründungen sind keine Seltenheit. In mehreren Fällen wurde von Verbänden sogar eine Vorauszahlung solcher Beträge gefordert, bevor sie überhaupt bereit waren, tätig zu werden. Hinzu kommt, daß der Zeitraum zwischen der Gründungsversammlung und der Eintragung ins Genossenschaftsregister selten unter einem halben Jahr liegt, in vielen Fällen aber durch die umständlichen Bearbeitungsverfahren der Verbände sich schnell auf ein Jahr und länger belaufen können.
Durch die Struktur des Genossenschaftswesens in Deutschland wird ein als „Prüfungsfalle" zu bezeichnender Regelkreis in Gang gesetzt: Die Bestimmungen für die gesetzliche geregelte Prüfung begründen potentielle Haftungsansprüche von Dritten gegenüber den Verbänden, wenn die Prüfung bei potentiellen Risiken diese nicht kritisch beleuchtet und im Prüfungsbericht darauf verweist bzw. bei einem entsprechenden Verdacht das Testat für die Anerkennung verweigert. Auch wenn real Haftungsansprüche gegenüber den Genossenschaftsprüfern bei Fehlern bisher nicht bekannt wurden, bestärkt dies die Genossenschaftsprüfer in ihrem Verhalten, Neugründungen mit hohen Hürden vor Erteilung des Unbedenklichkeitstestats zu konfrontieren. Die Prüfungsverbände pflegen auf diese Weise das Image des hochsolventen Genossenschaftswesens. Dies und die mehr oder weniger strengen Prüfungen haben abschreckende Wirkungen auf Gründungswillige.
Hinzu kommt, daß viele Gründungen gerade im Umweltbereich die Prüfer mit neuen Unternehmensideen konfrontieren, die diese nicht beurteilen können. Weder die Branche noch die eigentliche Geschäftsidee liegt in ihrem Kenntnisbereich, sobald sie auf innovativen Überlegungen beruhen. Wie soll ein bisher nur in traditionellen Branchen aktiver Prüfer, die Zukunftschancen einer Photovoltaikfabrik, einer Holzhandelsgenossenschaft mit Holz aus naturnaher Waldbewirtschaftung oder eines ökologischen Garten- und Landschaftsbetriebes beurteilen? Dies sind nur drei Geschäftsfelder von Unternehmen, bei deren Gründung Schwierigkeiten mit Prüfungsverbänden auftraten.
Daß bei solchen Gründungen Risiken vorliegen, läßt sich schon ohne Einblick in die Unterlagen voraussagen. Sie aber angemessen zu beurteilen, überfordert jeden Prüfer. Die Folge: Sie bleiben auf der sicheren Seite und lehnen das Ausstellen eines Unbedenklichkeitstestats ab. In vielen Fällen erfolgt dies nicht direkt, sondern durch Verzögern der Entscheidung, Äußern von Bedenken, Anfordern weiterer Unterlagen etc. Oftmals muß deshalb ein Negativtestat gar nicht erst erstellt werden, weil Gründungswillige nach einem gewissen Zeitraum den Gründungsversuch einer eingetragenen Genossenschaft entnervt abbrechen und auf eine andere Rechtsform ausweichen. Daß die Werte der neuen genossenschaftlichen Ansätzen denen der etablierten Genossenschaften und ihrer Vertreter diametral entgegenstehenden, ist nur eine weitere Erklärung für die fehlenden intensiveren Verknüpfungen zwischen etablierten Genossenschaften und partizipativen Umweltunternehmen sowie des fehlenden Identifikationsgehalts des Genossenschaftsbegriffs für neue Genossenschaften in Deutschland.
Die Chance, die Genossenschaftsbewegung für neue Ideen und soziale Bewegungen zu öffnen, bleibt auf diese Weise vor allem im deutschsprachigem europäischen Raum verbaut. Durch eine entsprechende rechtliche Veränderungen der Rahmenbedingungen, könnten dafür jedoch die notwendige Voraussetzungen geschaffen werden. Nur dann kann gelingen, was MacPherson in seinen Ausführungen über die genossenschaftlichen Grundsätze für das 21 Jahrhundert betont: „In ganz offensichtlicher aber auch bedeutungsvoller Weise liegt die Zukunft der Genossenschaften in der Jugend. Die reiche und vielseitige Tradition der Bewegung, die Subtilität und das Kraft der Genossenschaftsphilosophie müssen von jeder Generation neu bewertet und aktualisiert werden. Je früher junge Leute an die Genossenschaften herangeführt werden und je eher sie beginnen, sich selbst Gedanken zu machen, wie die Bewegung an zeitgemäße Erfordernisse angepaßt werden kann, desto besser ist das für alle. Der Generationen übergreifende Dialog zwischen Genossenschaftlern ist eine Grundbedingung für bleibenden Erfolg."7

 

netz (Hg.): Ökologie und Partizipation. Zwei Gesichter zukunftsfähigen Wirtschaftens, Bonn 1997 DM 20, - . Weitere Informationen und Bestellung der Studie, netz für Selbstverwaltung und Selbstorganisation, Frau Karin Schröder, Schafergasse 46, 60313 Frankfurt, Tel.: 069/288716 oder Dr. Burghard Flieger, Erwinstraße 29, 79102 Freiburg, Tel.: 0761/709023, Fax: 0761/709084. htttp://www.aries.de/netz

 

Anmerkungen:

1 MacPherson, I.: Genossenschaftliche Grundsätze für das 21. Jahrhundert, Hrsg. vom Internationalen Genossenschaftsbund, Genf 1995, S. 3.

2 Ebenda: S. 10.

3 Flieger, B.: Produktionsgenossenschaft als fortschrittsfähige Organisation. Theorie, Fallstudie, Handlungshilfen, Marburg 1996, insbesondere S. 69ff.

4 MacPherson, I.: a.a.O., S. 38.

5 Ebenda: S. 57.

6 Ebenda: S. 65; das folgende Zitat stammt von S. 57.

7 MacPherson, I.: a.a.O., S. 82.

Kontakt Burghard Flieger: genossenschaft@t-online.de

[top]